Anrufen
Im direkten Gespräch klären, welcher Termin in Ihre Woche passt – und offene Fragen gleich mit.
AnrufenKONTAKT
Per Telefon, E-Mail oder Formular – mit ärztlicher Verordnung oder als Wahltherapie, gern auch für einen Abendtermin. Sie schildern kurz Ihr Anliegen, wir kümmern uns um die Planung.
Im direkten Gespräch klären, welcher Termin in Ihre Woche passt – und offene Fragen gleich mit.
AnrufenFür alle, die lieber in Ruhe formulieren: Anliegen, Verordnung ja oder nein, bevorzugte Tageszeiten.
E-Mail schreibenEin paar Felder, ein paar Zeilen – und Ihre Anfrage liegt bei uns. Auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Zum FormularTERMINANFRAGE
Ein paar Sätze genügen. Geben Sie bitte an, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt und zu welchen Tageszeiten Sie Zeit haben – dann lässt sich Ihr erster Termin gezielt planen. Fachbegriffe brauchen Sie nicht: Beschreiben Sie einfach, was Ihnen im Alltag schwerfällt.
ÖFFNUNGSZEITEN
Am Freitag schließt die Praxis um 14:00. Wenn Sie einen Abendtermin brauchen, planen Sie ihn am besten von Montag bis Donnerstag ein.
Beispielplatz 3, 5020 Salzburg

ANFAHRT
Die Praxis liegt zentral in der Stadt – gut zu verbinden mit dem Weg zur Arbeit, mit Erledigungen oder dem Heimweg. Geben Sie einfach „Beispielplatz 3, 5020 Salzburg“ in den Kartendienst Ihrer Wahl ein.
Physiotherapie am BeispielplatzDie Praxis ist barrierefrei erreichbar. Haben Sie Fragen zum Zugang, klären wir sie gern vor Ihrem Termin am Telefon.
Kartendienste öffnen sich erst beim Klick – vorher werden keine Daten übertragen.

Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei?
Telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf dieser Seite. Wählen Sie den Weg, der für Sie am einfachsten ist – jede Anfrage wird gleich behandelt.
Ihren Namen, wie wir Sie erreichen, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt und zu welchen Tageszeiten Sie können. Ein Satz zu Ihrem Anliegen hilft – mehr braucht es für den Anfang nicht.
Ja, anfragen können Sie jederzeit. Ob eine Behandlung ohne Verordnung für Ihr Anliegen sinnvoll ist, klären wir dann mit Ihnen. Beachten Sie: Für eine Rückerstattung durch die Krankenkasse braucht es in der Regel eine Verordnung. Mehr dazu finden Sie unter „Erster Termin“.